Provisionen externe BuchungsPortale
Die Gesellschafter der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH haben beschlossen, die Provisionen von externen Buchungsportalen für Buchungen mit Reisezeiträumen ab dem 1. Mai 2025 wieder - wie bereits in der Vergangenheit gehandhabt - an die Vermieter weiter zu geben. Dies betrifft alle externen Portale.
Eine Ausnahme bilden Buchungen über die Regions-Website booking.zellamsee-kaprun.com, die für alle Vermieter weiterhin provisionsfrei bleibt. Die Feratel-Provisionen übernimmt in diesem Fall die Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH.
Für Buchungen über andere Portale wird die jeweilige Provision an die Unterkunft weitergegeben. Diese variieren derzeit zwischen 8 und 14 %.
Wichtig: Um die Kosten der Provision weitestgehend auszugleichen, werden Revenue-Aufschläge, die den Provisionssätzen jedes einzelnen Portals entsprechen, von uns im System eingestellt. Dank des vom Gast bezahlten Preisaufschlags übernimmt der Gast im Wesentlichen die Provision, da der Aufschlag die Provisionsforderung weitestgehend ausgleicht.
Nähere Details und Erklärungen sowie Anleitungen findest du unterhalb auf dieser Seite.
Fragen & Antworten Wichtige Informationen zu den Provisionen
Ab wann werden Provisionen fällig?
- Die Umstellung erfolgt für Buchungen von Reisen mit Reisezeiträumen ab 1. Mai 2025.
- Die Preissetzung der aktuellen Wintersaison ist somit davon noch nicht betroffen.
- Die Revenue-Aufschläge wurden von uns am 5. Februar 2025 im System hinterlegt. Buchungen, die bereits davor für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2025 vorgenommen wurden, wurden im System noch ohne den Revenue-Aufschlag erfasst.
Was muss ich bei Stornierungen oder No-Shows beachten?
Stornierungen und No-Shows müssen der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH immer schriftlich per E-Mail an welcome@zellamsee-kaprun.com mitgeteilt werden, damit diese in den Provisionsabrechnungen berücksichtigt werden können, damit du keine unnötigen Provisionsgebühren bezahlst.
Was ist ein Revenue-Aufschlag?
Ein Revenue-Aufschlag ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung aufgeschlagen wird, um bestimmte Kosten oder Gebühren zu decken.
In diesem Fall wird der Aufschlag auf den Feratel-Unterkunftspreis verwendet, um die Provisionen von Buchungsportalen auszugleichen. Das bedeutet, dass der Aufschlag in etwa der Höhe der jeweiligen Provisionssätze der Portale auf den Buchungspreis aufgerechnet wird.
Für dich als Vermieter entstehen durch den Aufschlag selbst keine zusätzlichen Kosten. Der Aufschlag dient dazu, die Provisionen der Portale bestmöglich abzudecken.
Unser Ziel bei der Einstellung des Aufschlages ist, dass du weitestgehend deinen geplanten Unterkunftspreis erhältst, nachdem die Provision abgezogen wurde. Der Gast übernimmt somit mehr oder weniger die Mehrkosten der Provision durch den bezahlten Preisaufschlag.
Information: Es wird nicht der Provisionssatz 1:1 als Revenue-Aufschlag verwendet, da aufgrund der Prozentrechnung sonst die Kosten nicht weitestgehend gedeckt werden können. Aufgrund der Prozentrechnung wird die Provisionsabrechnung im Normalfall nie auf den Cent genau mit dem eingestellten Aufschlag übereinstimmen.
Zur Erklärung bzw. Verdeutlichung folgt unterhalb ein Beispiel:
Revenue-Aufschlag = Provisionssatz |
Revenue-Aufschlag höher als Provisionssatz |
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---|---|---|
Provision an Portal | 12 % | 12 % |
Zimmerpreis vom Vermieter | € 1.500 | € 1.500 |
Revenue-Aufschlag | 12 % | 13,64 % |
Erhöhung des Zimmerpreises durch Revenue-Aufschlag | € 180 | € 204,60 |
Zimmerpreis NEU inkl. Revenue-Aufschlag | € 1.680 | € 1.704,60 |
Provision | € 201,60 | € 204,55 |
Erlös nach Provision | € 1.478,40 | € 1.500,05 |
Effektive Provision | 1,44 % | ~ 0 % |
Wie ist die Vorgehensweise beim Revenue-Aufschlag?
-
Alle externen Portale bleiben bei den online buchbaren Betrieben aufgeschaltet.
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Wir schlagen im System den zu den jeweiligen Provisionen der Portale passenden Revenue-Aufschlag auf.
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Der Gast bezahlt somit bei der Buchung den von dir als Vermieter hinterlegten Unterkunftspreis PLUS den eingestellten Revenue-Aufschlag, welcher wiederum die Provision für dich als Vermieter weitestgehend decken sollte. Ein Beispiel findest du oberhalb.
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Es gibt die Möglichkeit, im WebClient einzelne oder alle externen Portale zu deaktivieren. Eine Anleitung dazu folgt unterhalb. Wichtig: Um die Sichtbarkeit deiner Unterkunft auf möglichst vielen Portalen sicherzustellen, empfehlen wir, die Portale nicht zu deaktivieren.
Wie deaktiviere ich einzelne Portale für meine Unterkunft oder für einzelne Zimmer?
Empfehlung:
Um die Sichtbarkeit deiner Unterkunft auf den Online-Plattformen weiterhin zu stärken, empfehlen wir dir, dich nicht von den Portalen abzumelden. Durch den Revenue-Aufschlag werden die Mehrkosten der Provision weitestgehend vom Gast bezahlt.
Vorgehensweise Deaktivierung:
Im Webclient im Bereich "Datenwartung" unter "Verkaufsmanager" (siehe rote Markierung in folgendem Screenshot) findet man alle Portale und auch die Provisionsätze dazu.

Falls ein Betrieb es bevorzugt, seine Verfügbarkeiten nicht auf einem Portal anzuzeigen (oder bereits eigene Verträge mit einem Portal hat), kann er dieses Portal für jedes Produkt individuell ausschließen. Dazu klickt man im Bereich "Zugewiesene Verkaufskanäle" rechts neben dem jeweiligen Portal auf das blaue Kästchen (siehe roten Pfeil in folgendem Screenshot):

Danach klickt man auf "Zuweisung bearbeiten", sofern man die Zuweisung nur für einzelne Produkte erteilen möchte oder auf "Zuweisung löschen", sofern man nicht mehr über das ausgewählte Portal buchbar sein möchte.

Es können Zuweisungen zu einem Portal generell gelöscht werden oder auch nur einzelne Produkte wie Zimmer oder Appartements:

Falls du Unterstützung bei der Deaktivierung oder der Anpassung der Zuweisungen benötigen solltest, kontaktiere uns bitte gerne.
KONTAKT ZELL AM SEE-KAPRUN TOURISMUS GMBH
- Telefon: 0043 6542 770
- E-Mail: welcome@zellamsee-kaprun.com
Wie werden die Provisionen abgerechnet?
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Provisionen werden immer im Nachhinein, nach Abreise der Gäste, fällig.
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Wichtig: Stornierungen und No-Shows müssen der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH schnellstmöglich schriftlich per E-Mail an welcome@zellamsee-kaprun.com mitgeteilt werden, damit diese in den laufenden Provisionsabrechnungen berücksichtigt werden können. Nachträgliche Meldungen können erst im folgenden Abrechnungszeitraum (nächster Monat) berücksichtigt werden.
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Die Rechnungen werden wie gewohnt per E-Mail ausgeschickt.
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Die erste Abrechnung erfolgt Anfang Juni 2025.
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Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden wir den Rechnungsbetrag frühestens am 5. Bankwerktag nach Rechnungsstellung einziehen.
Zum SEPA-Mandat:
Die Erteilung eines SEPA-Mandats bietet zahlreiche Vorteile:
- Bequemlichkeit: Einmal erteilt, entfällt die Notwendigkeit, sich um rechtzeitige Überweisungen zu kümmern. Der Betrag wird automatisch abgebucht.
- Zuverlässigkeit: Mahngebühren und Zahlungsausfälle werden vermieden, da die Abbuchung immer pünktlich erfolgt.
- Transparenz: Vorabinformation über den Abbuchungstermin sorgt für einen stets aktuellen Überblick über die Finanzen.
- Sicherheit: SEPA-Lastschriften sind durch europäisches Recht gut geschützt, und unberechtigte Abbuchungen können zurückgebucht werden.
Da der Einzug frühestens am 5. Bankwerktag nach Rechnungsstellung erfolgt, bleibt genügend Zeit, um sicherzustellen, dass das Konto gedeckt ist.
Über den folgenden Button gelangst du zum Dokument, mit dem du uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilen kannst. Bitte sende uns dieses ausgefüllt per E-Mail an welcome@zellamsee-kaprun.com.
Sind auch für bereits eingegangene Buchungen Provisionen fällig?
Buchungen, die bereits für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2025 vorgenommen wurden, wurden im System noch ohne den Revenue-Aufschlag erfasst. Das bedeutet, dass die fälligen Provisionen für diese Buchungen nicht durch einen Aufschlag gedeckt sein werden.
Seit dem 5. Februar 2025 werden die Preise mit dem Aufschlag in den Portalen angezeigt, sodass seit 05.02.2025 Buchungen für Reisezeiträume ab Mai die Provisionen weitestgehend abdecken (siehe Erklärung oben im Bereich "Was ist ein Revenue-Aufschlag?").
Übersicht aller Portale inkl. Provisionen und Revenue-Aufschläge
Hier findest du eine Übersicht über die verfügbaren Portale und die dazugehörigen Provisionen sowie der von uns eingestellten Revenue-Aufschläge:
Portal | Provision | Revenue-Aufschlag |
---|---|---|
Alpeski.es | 10 % | 11,12 % |
Check24.de | 12 % | 13,64 % |
HRS Group - DS Vertriebswelten mit CM | 8 % | 8,7 % |
HRS Holidays (HI) | 10 % | 11,12 % |
MountVacation | 10 % | 11,12 % |
Rakousko.cz | 10 % | 11,12 % |
bestfewo | 14 % | 16,3 % |
holidu.com | 12 % | 13,64 % |
hometogo.de | 14 % | 16,3 % |
oostenrijkdirect.nl | 10 % | 11,12 % |
skiregionen.com | 10 % | 11,12 % |
traum-ferienwohnungen.de | 13,5 % | 15,6 % |
travanto.de | 10 % | 11,12 % |
WeSki | 10 % | 11,12 % |
Die Erklärung, wieso sich der Provisionssatz und der Revenue-Aufschlag unterscheiden, begründet sich aufgrund der Prozentrechnung. Oberhalb bei der Frage "Was ist ein Revenue-Aufschlag?" findest du eine ausführliche Erklärung sowie eine Beispielrechnung hierzu.
Besonderheiten bei einigen Portalen & Reiseveranstaltern
Einige Portale weisen spezifische Anforderungen auf, da sie als Vollinkasso für Gäste auftreten (z.B. WeSki oder alpeski.es).
Das bedeutet, dass das Portal den Gesamtbetrag der Buchung vom Gast kassiert und du als Vermieter nach der Buchung eine Rechnung an das jeweilige Portal stellen musst.
Die jeweiligen genauen Anforderungen zur Rechnungslegung findest du in den Buchungsbestätigungen (siehe folgenden Screenshot als Beispiel für WeSki).

Beispiel WeSki:
- Der Gast bezahlt den Gesamtbetrag der Buchung an WeSki.
- Nach Eingang der Buchungsbestätigung sendet der Vermieter eine Rechnung mit Bankdaten und Buchungsnummer an WeSki.
- Der Rechnungsbetrag ist der Betrag der Leistung ohne Nächtigungsabgabe und Endreinigung. (Die Nächtigungsabgabe sowie die ausgewiesene Endreinigung müssen vom Gast vor Ort beglichen werden.)
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen.
- Storno: WeSki hält sich an die vom Vermieter festgelegten Stornierungsbedingungen. Im Falle einer Stornierung wird WeSki sich mit dem Vermieter über eventuelle Rückerstattungen abstimmen.
KONTAKT bei Fragen
KONTAKT ZELL AM SEE-KAPRUN TOURISMUS GMBH
- Telefon: 0043 6542 770
- E-Mail: welcome@zellamsee-kaprun.com